Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD
Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD

Haus- und Badeordnung

I. Zweck dieser Haus- und Badeordnung

  1. Diese Haus- und Badeordnung dient im Interesse der Besucher der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD
  2. Die Vorschriften der Haus- und Badeordnung sind für Sie verbindlich. Mit dem Betreten des Gesundheitszentrums KÖNIGIN-LUISE-BAD unterwerfen Sie sich als Besucher den Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung. Sie ist im Eingangsbereich ausgehängt.
  3. Sie verpflichten sich, Anweisungen derjenigen Personen, die das Hausrecht ausüben, Folge zu leisten.
  4. Unser Personal oder von uns Beauftragte üben das Hausrecht aus. Anweisungen unseres Personals oder der weiteren Beauftragten ist strikt Folge zu leisten. Wenn Sie gegen die Haus- oder Badeordnung verstoßen, haben wir das Recht, Sie des Hauses zu verweisen und Ihnen in besonders schweren Fällen ein Hausverbot zu erteilen.
  5. In besonderen Bereichen, wie z.B. in dem Therapiebecken und Therapiebereichen gelten zusätzliche Bestimmungen.

II. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD ist das zentrale Therapie- und Kurmittelhaus des Staatsbades Pyrmont. Es enthält zusätzlich Arztpraxen und eine Caféteria.
  2. Der Besuch des Gesundheitszentrums KÖNIGIN-LUISE-BAD steht grundsätzlich jeder Person frei. Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Anwesenheit jeweils einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
  3. Wenn Sie sich wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder wenn eine erhöhte Gefährdungsgefahr besteht, ist Ihnen die Benutzung des KÖNIGIN-LUISE-BADES nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    • die das Bad zu nicht genehmigten gewerblichen oder sonstigen nicht badgerechten Zwecken nutzen wollen,
    • die Tiere mit sich führen.
  5. Die Einrichtungen und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haften Sie als Benutzer oder Badegast für den Schaden.
  6. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt unsere Kur- und Gästeberatung entgegen, ebenso Ihre ausgefüllten Gästebefragungsbögen.
  7. Fundgegenstände geben Sie bitte am Infoschalter ab. Bei Nichtabholung innerhalb von 8 Tagen werden sie dem Fundbüro der Stadt Bad Pyrmont zugeleitet.
  8. Das Rauchen ist Ihnen nur im Außenbereich gestattet.

III. Öffnungszeiten, Preise

  1. In den Sommermonaten (Mai – Oktober) ist das Gesundheitszentrum „Königin-Luise-Bad“ Mo., Di. und Do. von 8 -19 Uhr, Mi. und Fr. von 8 - 17 Uhr sowie am Sa. von 8 – 12 Uhr geöffnet. In den Wintermonaten (November – April) ist das Gesundheitszentrum „Königin-Luise-Bad“ Mo., Di. und Do. von 8 -18 Uhr, Mi. und Fr. von 8 - 17 Uhr sowie am Sa. von 8 – 12 Uhr geöffnet.
  2. Die jeweils gültige Preisliste für Bäder und Therapieleistungen ist im Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD ausgehängt und Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

IV. Verhaltensregeln Benutzung des Solebewegungsbades

  1. Sie schwimmen in einer Konzentration von 2 % Sole und einer Temperatur von 30° - 32° C. Das Solebewegungsbad ermöglicht durch den erhöhten Auftrieb ein intensives Muskel- und Kreislauftraining. Bewegungen im Solewasser entlasten speziell Gelenke und den Rücken.
  2. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit des Thermal-Sole-Badens fragen Sie bitte vorher Ihren Arzt. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit nicht fällen.
  3. Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen und Darstellungen untersagt. Im Fall von Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  4. Der Zutritt des Solebewegungsbades ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben.
  5. Sie müssen das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nasse und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
  6. Im Schwimmbecken ist die allgemein übliche Badebekleidung erforderlich. Das Tragen von Badebekleidung, die aus religiösen Gründen die Gelenke bedeckt und nicht figurbetont ist, ist ebenfalls gestattet. Straßenbekleidung, Unterwäsche, Shirts o. ä. darf im Therapiebecken nicht getragen werden.
  7. Als Kurbetrieb stellen wir hohe Anforderungen an Hygiene und Wasserqualität. Vor der Benutzung der Badeeinrichtungen sollte das gründliche Abseifen und Duschen in den Duschräumen für Sie eine Pflicht sein. Seife darf nicht im Badebereich verwendet werden.
  8. Das Betreten des Therapiebeckens ist nur nach gesonderter Aufforderung durch unser Personal gestattet.
  9. Freies Schwimmen ist im Therapiebecken nicht gestattet. Das Becken ist ausschließlich für Therapiezwecke zu nutzen und muss nach Beendigung der Therapie unverzüglich verlassen werden.
  10. Der Bade- und Ruhebereich einschließlich Duschen darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Sie sollten Badesandalen tragen.
  11. Bereiche außerhalb der Schwimmhalle sind von Ihnen in trockener Badekleidung zu nutzen.
  12. Der Aufenthalt im Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD soll entspannend und erholsam für alle Besucher sein. Daher ist ruhiges Verhalten geboten. Springen vom Beckenrand, Tauchen und sportliches Schwimmen sowie Ballspielen sind unerwünscht.
  13. Für die Entspannung nach dem Bad steht die Ruhezone mit ausreichender Anzahl von Liegen für Sie zur Verfügung.
  14. Liegen dürfen von Ihnen nicht durch Handtücher oder dgl. reserviert werden. Im Ruhebereich sind störende Geräusche, Imbiss und Mahlzeiten unerwünscht.
  15. Behälter aus Glas (Flaschen), Dosen usw. dürfen im Umkleide- Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
  16. Es ist Ihnen untersagt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zur Belästigungen anderer Gäste kommt.
  17. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet ist
  18. Kleidung und mitgebrachte Sachen deponieren Sie bitte in den Garderobenschränken im Umkleidebereich (Haftung s. Abschnitt VII).

V. Besondere Hinweise für die Benutzung der Therapiebereiche

  1. In den Therapiebereichen werden alle Moorkurformen, Mineralwasserwannenbäder, CO2-Quellgas-Bäder, Unterwassermassagen, Massagen aller Art, Gymnastik und weitere Behandlungen angeboten.
  2. Die Abgabe der Therapieleistungen erfolgt entsprechend ärztlicher Verordnung, soweit eine solche erforderlich ist.
  3. Sie haben den Hinweisen und Vorgaben des Therapie-Personals im Interesse des Therapieerfolges, der Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen bzw. Schäden Folge zu leisten.
  4. Nach jeder Kuranwendung ist deren Empfang auf dem Terminplan vom Therapiepersonal und Ihnen zu quittieren. Bitte geben Sie den Terminplan nach der letzten Kuranwendung mit allen Unterschriften an der Kurmitteldisposition ab. Geschieht das nicht oder fehlen Quittungsunterschriften, erstattet der jeweilige Kostenträger die Kurmittelpreise nicht. In diesem Falle tragen Sie die Kosten selbst, zu den Sätzen für Privatpatienten.
  5. Gebuchte Behandlungstermine sind so rechtzeitig wie möglich, mindestens jedoch 48 Stunden zuvor persönlich, telefonisch oder per E-Mail abzusagen.

VI. Parkplatzbenutzung

  1. Der Parkplatz am Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD ist ein Privatparkplatz. Auf ihm gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
  2. Der Nordteil des Parkplatzes ist für die Klinik und das Hotel Fürstenhof reserviert.
  3. Im Übrigen steht er Ihnen als Besucher des Gesundheitszentrums KÖNIGIN-LUISE-BAD zur Verfügung, soweit Stellplätze nicht für die Tennishalle und Arztpraxen reserviert sind.
  4. Die Benutzung des Parkplatzes ist für Sie während Ihres Aufenthalts im Bade- und Therapiebereich sowie in Arztpraxen kostenfrei. Der Parkplatz ist umgehend nach Erledigung Ihrer Therapien oder des Arztbesuches wieder zu verlassen, damit die kommenden Besucher auch einen Parkplatz in Anspruch nehmen können.

VII. Haftung

  1. Sie benutzen das Gesundheitszentrum KÖNIGIN-LUISE-BAD und deren Einrichtungen einschließlich des Parkplatzes auf eigene Gefahr, unbeschadet unserer Verpflichtung, die Anlage in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haften wir nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachter Gegenstände sowie für sonstige Sach- oder Vermögenswerte, die Ihnen bei Nutzung unserer Einrichtung entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass die Schäden auf Mängel beruhen, die wir zu vertreten haben und uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz des Gesundheitszentrums KÖNIGIN-LUISE-BAD abgestellten Fahrzeuge.
  3. Für Wertsachen und Bargeld haften wir nur, wenn sie bei der Leitung des Gesundheitszentrums KÖNIGIN-LUISE-BAD in Verwahrung gegeben wurden.

Stand: August 2020

Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont
Betriebsgesellschaft mbH
Heiligenangerstraße 6
31812 Bad Pyrmont

 

Auszeichnungen und Zertifizierungen